OGH 25. 6. 2013, 9 ObA 68/13k
§ 27 Z 6 AngG - Tätigt eine Arbeitnehmerin während der Verhandlung über ihre Kündigungsanfechtungsklage - ohne dazu provoziert worden zu sein - über den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgebergesellschaft die Aussage, „er lügt, wenn er den Mund aufmacht“, rechtfertigt dies die Entlassung der Arbeitnehmerin wegen erheblicher Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG.