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Entlassung nach Ehrverletzung

EntlassungARD 6347/5/2013 Heft 6347 v. 23.8.2013

OGH 25. 6. 2013, 9 ObA 68/13k

§ 27 Z 6 AngG - Tätigt eine Arbeitnehmerin während der Verhandlung über ihre Kündigungsanfechtungsklage - ohne dazu provoziert worden zu sein - über den anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Arbeitgebergesellschaft die Aussage, „er lügt, wenn er den Mund aufmacht“, rechtfertigt dies die Entlassung der Arbeitnehmerin wegen erheblicher Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG.

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