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Stufenklage bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

ArbeitsrechtARD 6343/4/2013 Heft 6343 v. 6.8.2013

Art XLII EGZPO - Ist ein Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, der Gesellschaft umfassend Auskunft über sämtliche Verträge zu geben, die von ihm während des aufrechten Vertriebsvertrags für ein Konkurrenzunternehmen vermittelt werden, und benötigt die Gesellschaft die entsprechenden Auskünfte, um die Höhe der für diesen Fall vertraglich vorgesehenen Schadenersatzansprüche beziffern zu können, ist die Klage der Gesellschaft auf Rechnungslegung (Manifestationsklage) berechtigt. Erst danach hat die Gesellschaft in einem zweiten Schritt ihre Leistungsklage der Höhe nach zu bestimmen (Stufenklage).

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