§ 90 Abs 2 Z 6 B-KUVG, § 175 Abs 2 Z 7 ASVG - Fährt ein Dienstnehmer in seiner halbstündigen Mittagspause mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, der rund 1 km von seiner zentrumsnah gelegenen Arbeitsstätte in einer Landeshauptstadt entfernt ist, um dort einen bestimmten Kürbiskernaufstrich zum Verzehr in der Mittagspause einzukaufen, steht der Weg nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihm für die Beschaffung des Mittagessens näher gelegene Lokalitäten bzw Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (wovon hier infolge der zentrumsnahen Lage der Arbeitsstätte auszugehen ist).