§ 16 Abs 1 Z 10 EStG - Besucht der stellvertretende Leiter einer Pädagogischen Hochschule, zu dessen beruflichen Aufgaben auch die Mitwirkung an der Gestaltung des Lehrveranstaltungsprogramms für die (künftigen) Lehrkräfte gehört, auf Pädagogen abgestellte Kurse in Naturtherapie, um diese alternative pädagogische Methode zu evaluieren und für ihren Einsatz im Rahmen des Lehrveranstaltungsangebots seiner Hochschule beurteilen zu können, sind die Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen.