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Einbeziehung in die Unfallversicherung

Neue VorschriftenARD 6335/3/2013 Heft 6335 v. 5.7.2013

BGBl II 2013/180, ausgegeben am 24. 6. 2013

Durch Verordnung des BMG werden die Mitglieder der Landesverbände Kärnten und Wien der Österreichischen Wasserrettung ab 1. 7. 2013 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG einbezogen.

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