§ 2 Abs 3 EStG - Wissenschaftspreise für die Dissertationsarbeit eines Assistenten an einer Universität, der nebenbei auch wissenschaftliche Arbeiten für juristische Fachzeitschriften verfasst und Rechtsgutachten erstellt und daraus Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, sind jedenfalls als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anzusehen und somit steuerpflichtig, wenn die Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und wenn sie sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist.