§ 22 Z 2 EStG - Die aufgrund der Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Geschäftsführerentlohnung bereits vor der Feststellung des Jahresgewinns monatlich gewährten Akontierungen stellen sofort zugeflossene Geschäftsführerbezüge und nicht ein dem Geschäftsführer gewährtes Darlehen dar.
VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0070