§ 22 Z 2 EStG, § 2 KommStG, § 41 FLAG - Von einer Rechtsanwalts-GmbH bezogene Vergütungen des Geschäftsführers (und Alleingesellschafters) sind als Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG anzusehen und unterliegen der Kommunalsteuer sowie dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.
VwGH 23. 1. 2013, 2010/15/0187