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Täuschung über Kündigungsabsicht bei Wechsel ins System Abfertigung Neu

ArbeitsrechtARD 6327/5/2013 Heft 6327 v. 7.6.2013

§ 47 Abs 3 BMSVG, § 870 ABGB - Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Zuge der Verhandlungen über eine Übertragung seiner Abfertigungsanwartschaft in eine betriebliche Vorsorgekasse (Wechsel in das System „Abfertigung Neu“) über seine zu diesem Zeitpunkt schon bestehende Absicht, das Arbeitsverhältnis kurz nach Abschluss der Vereinbarung zu kündigen, kann der Arbeitgeber die Übertragungsvereinbarung erfolgreich wegen Arglist anfechten.

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