§ 34 Abs 8 EStG - Nach Maßgabe der sportlichen Begabung des Kindes und der wirtschaftlichen Situation der Unterhaltspflichtigen kann durchaus die Verpflichtung bestehen, den Besuch der (nicht im Einzugsgebiet des Wohnorts gelegenen) Golf-Handelsakademie zu finanzieren, sodass der dadurch erwachsende Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden kann.
VwGH 22. 11. 2012, 2010/15/0069