§ 3 Abs 1 Z 11 EStG - Unter die Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer fallen auch diesen Arbeitnehmern rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge iSd § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG als nachträgliche Einnahmen aus ihrer begünstigten Auslandstätigkeit.
VwGH 20. 11. 2012, 2008/13/0248