§ 8 KBGG, § 67 EStG - Gewährt der Arbeitgeber einer Dienstnehmerin, die Kinderbetreuungsgeld bezieht, für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz einen Fahrtkostenzuschuss in Form einer jährlichen „Einmalzahlung“, kann diese Vergütung wegen des Zusammenhangs mit dem laufenden Entgelt bei Errechnung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs 1 Z 3 KBGG) nicht als „sonstiger Bezug“ nach § 67 EStG angesehen werden, sondern ist bei Errechnung der Zuverdienstgrenze in Ansatz zu bringen; eine „Aliquotierung“ ist dabei im Hinblick auf das Zuflussprinzip nicht möglich.