UFS Innsbruck 28. 11. 2012, RV/0417-I/11
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG - Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG nur dann zu, wenn