§ 1 MLT-private Bildungseinrichtungen - Für die Frage, ob eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschule in den fachlichen Anwendungsbereich des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer fällt, ist entscheidend, ob Bildungsinhalte wie in den in § 3 Abs 2 Z 1 SchOG genannten allgemeinbildenden bzw berufsbildenden Schulen vermittelt werden. Nicht von Bedeutung ist, ob die Privatschule gemäß § 11 Privatschulgesetz zur Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung berechtigt ist.