§ 49 ASVG, § 3 Abs 2 ArbVG - Eine einvernehmliche Lohnherabsetzung nach der durch den Kollektivvertrag bewirkten Ist-Lohnerhöhung (oder in Kenntnis der bevorstehenden Ist-Lohnerhöhung) in Form der Aufrechterhaltung der an einem bestimmten Stichtag bestehenden Überzahlung ist zulässig, sofern der Lohn auch unter Berücksichtigung der Verschlechterungsvereinbarung über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn bleibt.
VwGH 17. 10. 2012, 2009/08/0206