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Höhe der Auflösungsabgabe im Jahr 2013

Neue VorschriftenARD 6293/1/2013 Heft 6293 v. 22.1.2013

BGBl II 2013/29, ausgegeben am 16. 1. 2013

Die Auflösungsabgabe nach § 2b AMPFG, die der Arbeitgeber zum Ende jedes arbeitslosenversicherungspflichtigen (freien) Dienstverhältnisses zu entrichten hat, wird jährlich mit der Aufwertungszahl vervielfacht. Im Jahr 2013 beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe € 113,-.

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