BGBl II 2013/29, ausgegeben am 16. 1. 2013
Die Auflösungsabgabe nach § 2b AMPFG, die der Arbeitgeber zum Ende jedes arbeitslosenversicherungspflichtigen (freien) Dienstverhältnisses zu entrichten hat, wird jährlich mit der Aufwertungszahl vervielfacht. Im Jahr 2013 beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe € 113,-.