UFS Linz 4. 10. 2012, RV/0703-L/10
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG - Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG sind Werbungskosten ua die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob die Steuerpflichtige diese Fahrten überwiegend von ihrer Wohnung am Arbeitsort (hier: Linz) oder von der erheblich weiter entfernten Wohnung im Haus ihrer Eltern unternommen hat.