§ 16 Abs 1 Z 6 EStG - Der Leih- oder Leasingarbeiter hat keine Arbeitsstätte iSd § 16 Abs 1 Z 6 lit b und c EStG bei der Personalbereitstellungsfirma, die sein Arbeitgeber ist, sondern nur an seinen Einsatzorten (hier: Baustellen). Für die Fahrten vom Wohnort zu den jeweiligen Arbeitsstätten, nämlichen den Einsatzorten, bzw am Tagesende zurück zum Wohnort stehen ihm daher keine über das Pendlerpauschale hinausgehenden Werbungskosten zu.