§ 10 AZG, § 2 EFZG, § 8 AngG - Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines mit seinem Arbeitgeber vereinbarten Zeitausgleichs, kommt es zu keinem Verbrauch des entsprechenden Zeitguthabens. Ein Verbrauch von Gutstunden während der Erkrankung würde dem einseitig zwingenden Charakter der einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen über den Anspruch auf Abgeltung von Überstunden sowie auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit widersprechen.