§ 879 ABGB - Eine betriebliche Übung, wonach der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer persönlich auferlegte Strafen ersetzt, ist sittenwidrig.
OLG Linz 8. 5. 2012, 12 Ra 23/12g
Sachverhalt: Der Kläger, ein Berufskraftfahrer, wurde bei einer Fahrt in Belgien von der belgischen Polizei unter dem Vorwurf, die Angaben auf dem Tachographenblatt verfälscht und das Schaublatt vor Ende des Arbeitstages entfernt zu haben, zur Zahlung von € 3.600,- aufgefordert. Da der Arbeitnehmer keinen so großen Geldbetrag bei sich hatte, veranlasste sein Arbeitgeber die Barzahlung vor Ort durch einen niederländischen Geschäftspartner, woraufhin der Arbeitnehmer weiterfahren durfte. Dieses Unternehmen belastete das Konto des Arbeitgebers mit € 3.600,- und der Arbeitgeber ordnete innerbetrieblich an, dass die Strafe von € 3.600,- in 10 monatlichen Raten dem Arbeitnehmer in Abzug zu bringen sei.