Verordnung des BMASK zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung - NastV)
BGBl II 2013/16, ausgegeben am 3. 1. 2013
Diese neue Verordnung im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts dient der nationalen Umsetzung der RL 2010/32/EU [zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor] und tritt mit 11. 5. 2013 in Kraft.