BGBl II 2012/460, ausgegeben am 18. 12. 2012
Mit dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (BGBl I 2012/89, ARD 6266/2/2012) wurde eine Rechtsgrundlage für das Tätigwerden von Sportwissenschaftlern im Bereich der Trainingstherapie geschaffen. Mit der nun kundgemachten Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung (TT-AV) werden die für die Ausübung der Trainingstherapie erforderlichen Mindestanforderungen an die Ausbildung sowie die für die Ausübung der Trainingstherapie zu erwerbenden Qualifikationen umfassend festgelegt. Dadurch werden einheitliche Ausbildungsbedingungen in den Ausbildungseinrichtungen und eine qualitätsgesicherte Ausbildung für Sportwissenschafter, die im Bereich der Trainingstherapie tätig werden möchten, sichergestellt.