§ 2 Z 2 und Z 4 KVG - Die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter unterliegt dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlusts erwirbt.
Im vorliegenden Erlass werden va die gesellschaftsteuerrechtlichen Auswirkungen des Urteils EuGH 1. 12. 2011, C-492/10 , Immobilien Linz, ARD 6193/14/2011, dargestellt.