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Höhe des Beitragszuschlags bei unrichtiger Anmeldung als nur geringfügig Beschäftigter

SozialversicherungARD 6281/8/2012 Heft 6281 v. 30.11.2012

§ 113 Abs 1 Z 1 und Z 4 ASVG - Hat ein Dienstgeber einen Dienstnehmer als geringfügig Beschäftigten vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet, in der Folge aber vollversicherungspflichtig beschäftigt, liegt ein Fall der Meldung eines zu geringen Entgelts iSd § 113 Abs 1 Z 4 ASVG, und nicht ein Fall der unterlassenen Anmeldung zur Pflichtversicherung iSd § 113 Abs 1 Z 1 ASVG vor, sodass nur ein Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 Z 4 ASVG verhängt werden darf.

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