vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neubemessung des Pflegegeldanspruchs

SozialversicherungARD 6271/8/2012 Heft 6271 v. 19.10.2012

OGH 10. 9. 2012, 10 ObS 124/12a

§ 9 Abs 4 BPGG - Die Frage, ob ein rechtskräftig zuerkanntes Pflegegeld neu zu bemessen ist, richtet sich nach § 9 Abs 4 BPGG, wonach eine Entziehung oder Neubemessung (Erhöhung oder Herabsetzung) des Pflegegeldanspruchs eine wesentliche Veränderung des Zustandsbilds der Pflegebedürftigen und in der Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfs voraussetzt, die die Gewährung einer anderen Pflegegeldstufe erforderlich macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte