§ 1295 ABGB - Die Ankündigung des früheren Arbeitgebers einer Angestellten, die bestehende Geschäftsbeziehung mit ihrem neuen Arbeitgeber dann einschränken zu wollen, wenn dieser die frühere Angestellte einstelle und diese für seine Betreuung zuständig sein sollte, verstößt gegen die nachwirkende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.