Info des BMF vom 21. 9. 2012, BMF-010203/0438-VI/6/2012 (ESt-Protokoll 2012)
Ein Steuerpflichtiger ist seit 1986 Eigentümer einer unbebauten Liegenschaft im Ausmaß von 76.000 m2, die bisher nur landwirtschaftlich genutzt wurde. Seit 2007 entstehen Kosten dadurch, dass der Steuerpflichtige diese Liegenschaft in Gewerbegebiet umwidmen lassen will, um zukünftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vergabe von Baurechten zu erzielen.