§ 23, § 24 EStG, § 8 Abs 1 Z 2 KBGG - Auch wenn eine Versicherte, die aus der Schenkung ihres Anteils an einer Kommanditgesellschaft an Angehörige weder einen tatsächlichen Erlös oder sonstiges Einkommen erzielt hat noch durch die Übernahme des Kommanditanteils von einer Verpflichtung befreit wurde, den fiktiven Veräußerungsgewinn zu versteuern hat, stellt dieser kein iSd § 8 Abs 1 Z 2 KBGG relevantes Einkommen dar, das bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte für die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen ist.