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USt: Reverse Charge auch bei Bruchgold - BGBl

Neue VorschriftenARD 6268/1/2012 Heft 6268 v. 9.10.2012

Verordnung der BMF zur Änderung der Schrott-Umsatzsteuerverordnung

BGBl II 2012/320, ausgegeben am 27. 9. 2012

Bei den in der Schrott-UStV angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist, und der leistende Unternehmer haftet für die Steuer (vgl § 19 Abs 1d UStG). Durch die vorliegende Änderung der Schrott-UStV wird dieses Reverse Charge-System nun auch auf Bruchgold, daraus hergestellte Barren und Granulate sowie andere Edelmetalle ausgedehnt.

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