OGH 5. 6. 2012, 10 ObS 36/12k
§ 292 ASVG - Ein Anspruch auf Ausgleichszulage besteht gemäß § 292 Abs 1 ASVG, wenn die Pension zuzüglich eines aus übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenden Nettoeinkommens und der gemäß § 294 ASVG zu berücksichtigenden Beträge die Höhe des für den Pensionsberechtigten gemäß § 293 ASVG geltenden Richtsatzes nicht erreicht.