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Korrektes Ausstellungsdatum eines Dienstzeugnisses

Experten-ForumARD 6226/6/2012 Heft 6226 v. 20.4.2012

Dr. F. M. Adamovic, Hofrat des OGH i.R.

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 127/11h, ARD 6200/5/2012

Rechtssatz

Im Dienstzeugnis ist das Datum des tatsächlichen Ausstellungstages anzuführen. Vor- und Rückdatierungen sind grundsätzlich unzulässig.

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