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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren

Neue VorschriftenARD 6222/7/2012 Heft 6222 v. 3.4.2012

BGBl II 2012/91, ausgegeben am 28. 3. 2012

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministration ab 1. 3. 2012 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 488,10, im 2. Lehrjahr € 638,10 und im 3. Lehrjahr € 893,30.

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