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Satzung des BAGS-KV

Neue VorschriftenARD 6222/5/2012 Heft 6222 v. 3.4.2012

BGBl II 2012/101, ausgegeben am 29. 3. 2012

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2012 der Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KV; KV 100/2012) (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt.

Die Satzung gilt mit Ausnahme Vorarlbergs in ganz Österreich für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen, mit folgenden Ausnahmen:

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