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KESt-neu: Fonds-Melde-VO - BGBl

Neue VorschriftenARD 6222/4/2012 Heft 6222 v. 3.4.2012

In der neuen Fonds-Melde-VO wird die Übermittlung der steuerrelevanten Daten der Ausschüttung (Ausschüttungsmeldung) und der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) an die Meldestelle näher geregelt, die durch steuerliche Vertreter gemäß § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG vorzunehmen ist.

BGBl II 2012/96, ausgegeben am 29. 3. 2012

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