Nach der neu verlautbarten Wertpapier-Anschaffungskosten-VO zu § 124b Z 185 lit a EStG sind die Anschaffungskosten von - im Übergangszeitraum angeschafften - Wertpapieren vom gemeinen Wert am 1. 4. 2012 nunmehr ohne Berücksichtigung eines pauschalen prozentuellen Korrekturfaktors abzuleiten.
BGBl II 2012/94, ausgegeben am 28. 3. 2012