OGH 20. 1. 2012, 8 ObA 4/12i
§ 1 Abs 2 Z 8 AZG, § 1 Abs 3 KA-AZG - Leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind und die aus dem Anwendungsbereich des AZG bzw KA-AZG herausfallen (vgl § 1 Abs 2 Z 8 AZG bzw § 1 Abs 3 KA-AZG), haben nur dann Anspruch auf Überstundenentlohnung, wenn sich ein derartiger Anspruch aus einer arbeitsvertraglichen Einzelvereinbarung oder dem anzuwendenden Kollektivvertrag ergibt.