§ 30 EStG, § 24 Abs 1 lit e BAO - Bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer grundstücksverwaltenden Mitunternehmerschaft gilt auch hinsichtlich der „Grundstücksquote“ die kurze 1-jährige Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter. Die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs 1 lit e BAO bietet keine Grundlage dafür, die Veräußerung einer gesamthänderischen Beteiligung im Rahmen des § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG in eine anteilige Grundstücksveräußerung umzuqualifizieren.