vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Steuerbefreiung für Wach- und Mautaufsichtsorgane

Lohnsteuer und AbgabenARD 6214/16/2012 Heft 6214 v. 6.3.2012

§ 26 Z 4, § 68 Abs 5 EStG - Die hier nach dem Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe gewährten Erschwernis- und Gefahrenzulagen (va für Straßenaufsichts- und Flughafensicherheitsdienst) stellen keine steuerfreien Zulagen iSd § 68 EStG dar, weil das Sicherheitsunternehmen weder eine außerordentliche Erschwernis seiner Beschäftigten durch „aktive Kontrolltätigkeit“ nachgewiesen hat noch bei Parkraumkontrollen im Ortsgebiet bzw Gepäcks- und Personenkontrollen am Flughafen eine überwiegende Berufsgefahr evident ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte