VwGH 6. 7. 2011, 2008/08/0093
§ 23, § 50 AlVG - Wird einem Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) als Pensionsvorschuss gewährt, stellt die Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers, den Antrag auf (hier) Berufsunfähigkeitspension abzulehnen, jedenfalls einen Umstand dar, der - da er zu einer Änderung des Leistungsanspruchs führen könnte - als gemäß § 50 Abs 1 AlVG meldepflichtig anzusehen ist.