BGBl III 2012/52, ausgegeben am 29. 2. 2012
Bisher bestand kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar. Mit diesem neuen DBA soll daher nun die Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zeitgemäß beseitigt und gemäß dem neuen OECD-Standard die Möglichkeit einer Amtshilfeunterstützung bei der steuerlichen Sachverhaltserhebung erwirkt werden. Das DBA orientiert sich inhaltlich an den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.