UFS Wien 14. 9. 2011, RV/0241-W/06
§ 4 Abs 5, § 26 Z 4 EStG - Ein weiterer Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit wird auch begründet, wenn der Unternehmer an einem Ort wiederkehrend, wenn auch nicht regelmäßig (nicht zumindest einmal wöchentlich),
UFS Wien 14. 9. 2011, RV/0241-W/06
§ 4 Abs 5, § 26 Z 4 EStG - Ein weiterer Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit wird auch begründet, wenn der Unternehmer an einem Ort wiederkehrend, wenn auch nicht regelmäßig (nicht zumindest einmal wöchentlich),