§ 68 EStG, § 14 MSchG - In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung stellt das BMF klar, dass SEG-Zulagen (und SFN-Zuschläge) während der Beschäftigungseinschränkung aufgrund einer Schwangerschaft nicht steuerbegünstigt sind: Erbringt eine schwangere Arbeitnehmerin aufgrund der Bestimmungen des MSchG die Arbeiten nicht mehr, für welche die Zulagen und Zuschläge gezahlt werden, steht die Steuerbefreiung nach § 68 EStG nicht mehr zu.