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Kündigung wegen langer Krankenstände

ArbeitsrechtARD 6212/4/2012 Heft 6212 v. 28.2.2012

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG - Lang andauernde oder häufige Krankenstände können grundsätzlich einen Umstand darstellen, der eine Kündigung, durch die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, rechtfertigen kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall eine Zukunftsprognose über die weitere Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers anzustellen, die außer von Häufigkeit und Dauer der bisherigen Krankenstände auch wesentlich von der Art der Erkrankung samt deren Ursache und der zumutbaren Krankenbehandlung abhängt. Setzt sich der für den Rechtfertigungsgrund beweispflichtige Arbeitgeber mit diesen Fragen gar nicht auseinander, so trägt er das Risiko, dass sich seine Prognose bei Anlegung eines objektiven Maßstabs als unrichtig erweist.

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