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Keine Geltung der EU-Grundrechte-Charta im SV-Recht

SozialversicherungARD 6209/4/2012 Heft 6209 v. 17.2.2012

§ 175 ASVG, § 92 B-KUVG - Für die Geltung der Charta der Grundrechte der EU bedarf es eines Bezugs zum Unionsrecht. Da sich die Frage, ob ein Leistungsanspruch aus der Sozialversicherung besteht (hier: Anspruch auf Versehrtenrente wegen Berufskrankheit), grundsätzlich - jedenfalls in Fällen ohne erkennbare Auslandsberührung - nach dem Recht des Mitgliedstaats bestimmt, in dem der Betroffene versichert ist, haben die Gerichte die sv-rechtlichen Vorschriften nicht auf ihre Übereinstimmung mit den Unionsgrundrechten zu prüfen.

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