vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Witwenpension: Keine Einbeziehung eines Veräußerungsgewinns in Bemessungsgrundlage

SozialversicherungARD 6209/5/2012 Heft 6209 v. 17.2.2012

§ 60, § 145 Abs 5 Z 1 GSVG, § 24 EStG - Beim Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG handelt es sich um keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, die bei der Berechnung der Witwenpension nach dem GSVG zu berücksichtigen wären. Zwar handelt es sich um betriebliche Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn und wird der Veräußerungsgewinn auch im GSVG-Beitragsrecht grundsätzlich als relevantes Einkommen gewertet; im Leistungsrecht ist jedoch davon auszugehen, dass es sich beim Veräußerungsgewinn um kein iSd § 60 Abs 1 Z 2 GSVG relevantes Erwerbseinkommen handelt, das einer im maßgebenden Bemessungszeitraum ausgeübten Erwerbstätigkeit des Versicherten zugeordnet werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte