vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlende Schutzeinrichtung an Arbeitsmaschine - Bestrafung

ArbeitnehmerschutzARD 6208/3/2012 Heft 6208 v. 14.2.2012

VwGH 18. 11. 2011, 2011/02/0322

§ 43 Abs 3 AM-VO, § 130 Abs 1 Z 16 ASchG - Gemäß § 43 Abs 3 Arbeitsmittelverordnung sind Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln durch Schutzeinrichtungen so zu sichern, dass ein möglichst wirksamer Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer erreicht wird. Primär sind Gefahrenstellen durch Verkleidungen, Verdeckungen oder Umwehrungen zu sichern, die das Berühren der Gefahrenstelle verhindern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte