BGBl III 2012/32, ausgegeben am 2. 2. 2012
Durch das vorliegende Protokoll wird das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft angepasst. Die Änderungen treten am 1. 3. 2012 in Kraft und finden auf alle Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen.