§ 292 ASVG, AbkSozSi-Kanada - Ein ständig in Österreich aufhältiger EU-Bürger, der keine Rente bzw Pensionsleistung aus einem Mitgliedstaat der EU, sondern ausschließlich eine solche aus Kanada bezieht, hat keinen Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG. Ein solcher Anspruch lässt sich - ungeachtet des gewöhnlichen Aufenthalts des Versicherten im Inland - auch aus dem Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Österreich und Kanada nicht ableiten, weil darin keine wechselseitige Gleichstellung von Pensionsleistungen in Bezug auf ihre Rechtswirkungen vorgesehen ist. Dasselbe gilt für einen (im Inland aufhältigen) österreichischen Staatsangehörigen, der ausschließlich eine kanadische Pensionsleistung bezieht.