BMF 1. 7. 2011, BMF-010221/1103-IV/4/2011; EAS 3222
§ 1, § 41 Abs 3 EStG - Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein DBA eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33).

