Art 18 OECD-MA - Zwar ist eine Pensionsabfindung (Einmalzahlung) grundsätzlich vom Begriff „Ruhegehälter“ gemäß Art 18 OECD-MA erfasst; da aber auch der OECD-Kommentar nicht danach unterscheidet, ob der Empfänger bereits die Altersgrenze für eine laufende Pensionszahlung erreicht hat oder nicht, gehen die einzelnen Staaten bei der Zuteilung des Besteuerungsrechts nach unterschiedlichen Kriterien vor (Art 15, Art 18 oder Art 21 OECD-MA). Eine Klärung der abweichenden Auslegungsergebnisse muss allerdings internationalen Verständigungsverfahren vorbehalten bleiben.

